Rechtstipp des Monats

dfa2018 Rechts-Tipp / Mai 2024

Das neue Namensrecht 2025: Der Doppelname als Ehename

Anfang des 19. Jahrhunderts war es für Ehepartner, die einander heirateten, klar, dass die Ehefrauen mit der Eheschließung prinzipiell den Geburtsnamen des Ehemannes erhalten. Das deutsche Namensrecht sah dabei keine Optionen oder Wahlrechte vor.

 

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RAin Angelika Zimmer - Fachanwältin für Familienrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / April 2024

Neu in Dresden: Der Grünpfeil für den Radverkehr

Obwohl der Grünpfeil für Fahrradfahrende bereits seit April 2020 offiziell als neues Verkehrszeichen eingeführt wurde, ist er bislang selten im Dresdner Stadtverkehr zu finden. Ein Exemplar dieses für die meisten Verkehrsteilnehmer noch recht ungewohnten Verkehrszeichens haben wir jetzt auf unserem täglichen Arbeitsweg zum Dresdner Land- bzw. Amtsgericht an der Auffahrt zur Albertbrücke aus Richtung Wigardstraße gesehen. Aber was bedeutet dieser kleine Bruder vom Grünpfeil eigentlich und wie verhält man sich korrekt?

 

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RA Andreas Holzer - Fachanwalt für Versicherungsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / Februar 2024

Neuvermietung: Mietpreisdeckel und Kreativität

Ebenso wie in Berlin ist auch in Dresden eine Vorschrift in Kraft, die den Anstieg der Miete bei neuen Vertragsabschlüssen begrenzen soll. Damit werden automatisch auch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Begrenzung einer Miete bei Neuverträgen in Kraft gesetzt. Danach kann grundsätzlich die Neuvertragsmiete nur 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so wie sie sich aus dem Mietspiegel ergibt, vereinbart werden.

 

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Falk Gütter, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / März 2024

Die Bedenkenanzeige im privaten Baurecht

Ein Beispielsfall: Der Handwerker oder Unternehmer, der Innenputzarbeiten erbringen soll, kommt auf die Baustelle und stellt fest, dass die Innenwanddämmung in dem denkmalgeschützten Altbau falsch angebracht ist. Die Dämmplatten sind nicht „auf Stoß“ befestigt worden, sondern weisen Fugen mit bis zu 4 cm Breite auf.
Der Bauherr meint außerdem, dass er das Angebot des Handwerkers zwar angenommen hat, welches u. a. die Anbringung von Gewebe vorsah, das der Putzer anbringen wollte, bevor er den Innenputz auftragen will. Da er aber jetzt Kosten einsparen will, sollte diese Leistung entfallen.

 

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Ralf Bärsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / Januar 2024

BGH: Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße ist grundsätzlich verboten

Mit der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen in einer Einbahnstraße rückwärts gefahren werden darf, hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung vom 10.10.2024, Az. VI ZR 287/22, zu beschäftigen.

Gemäß Zeichen 220 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO darf die Einbahnstraße nur in Richtung des Pfeils befahren werden. In dem vom BGH entschiedenen Fall parkte Fahrzeugführer A rückwärts aus einem Grundstück auf die Einbahnstraße ein, um dieser in zugelassener Fahrtrichtung weiter zu folgen. Zeitgleich fuhr der Fahrzeugführer B rückwärts auf der Einbahnstraße, um eine gerade frei werdende Parklücke zu erreichen. Im Zuge dieser Fahrmanöver kam es zur Kollision beider Fahrzeuge.

Der BGH stellte mit der Entscheidung nun klar, dass B die Einbahnstraße in unzulässiger Weise rückwärts befuhr.

 

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RA Clemens Biastoch
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