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Rechts-Tipp / Juli 2020

Kinderbonus für Corona und Unterhalt

Im Rahmen ihrer Coronahilfen hat die Bundesregierung entschieden, dass im Jahre 2020 jedes kindergeldberechtigte Kind einen Kinderbonus von 300 Euro neben dem laufenden Kindergeld erhält. Daher wird eine Auszahlung in zwei gleichen Teilen von jeweils 150 Euro erfolgen. Die Auszahlung erfolgt automatisch in den Monaten September und Oktober 2020. Ein besonderer Bescheid für diesen Bonus wird nicht erlassen. Es stellt sich nun die Frage, ob allein dem betreuenden Elternteil der Bonus zusteht oder ob auch der barunterhaltzahlende Elternteil von dieser Zuwendung partizipieren kann.
 

Die Bundesregierung plant dazu eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes, so dass für jedes Kind, für das für den Monat September und Oktober 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Auszahlung erfolgt. Zusätzlich erhalten auch Kinder, die im letzten Quartal 2020 geboren werden und solche, die eigentlich aufgrund des Überschreitens der Altersgrenze von 25 Jahren oder aufgrund Abschluss ihrer Berufsausbildung nicht mehr kindergeldberechtigt sind, diese Zahlung. Voraussetzung für den Anspruch der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro ist lediglich, dass zumindest für einen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

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Detailinformationen:
RAin Angelika Zimmer Fachanwaltin für Familienrecht
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