dfa2018 Rechts-Tipp / Mai 2021

Leasing: Minderwertausgleich oft teures Vergnügen

Schickes Auto, Vollausstattung, hoher Listenpreis und dann eine verdächtig niedrige Leasingrate. Abgerundet durch eine fehlende Sonderzahlung erwecken diese Umstände den Eindruck, als könne man bei dem Geschäft nichts falsch machen. Wenn dann noch Wartung und Verschleiß in der Gesamtrate inbegriffen sind, kann gar nichts mehr passieren. – Doch das böse Erwachen kommt am Ende. Das Autohaus beauftragt einen Sachverständigen mit der Begutachtung des gerade zurückgegebenen Fahrzeuges und dieser stellt fest, dass Schäden im mittleren vierstelligen Bereich vorlägen. Die entsprechende Rechnung lässt nicht lange auf sich warten.

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RA Lukas Kucklick, Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht
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