Erbrecht:
Gelegenheit macht Diebe
Die Thematik der Erbschleicherei ist leider immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Ein recht aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle vom 07.01.2021, Az.: 6 U 22/20, wirft ein Schlaglicht auf folgenden Sachverhalt:
Erbrecht Erbschleicherei "Gelegenheit macht Diebe"
Im Jahre 2012 verstarb ein hochbetagter Erblasser, der nicht verheiratet war und keine Abkömmlinge hinterließ. Er war bereits Jahre vor seinem Ableben aufgrund geistiger Verwirrtheit in psychiatrischer, stationärer Behandlung und erlitt einen Hirninfarkt. In diesem Zusammenhang wurde eine Rechtsanwältin durch das zuständige Vormundschaftsgericht als Berufsbetreuerin zur Betreuerin des Erblassers bestellt. In der Folgezeit lebte der Erblasser in einer Pflegeeinrichtung, musste sich aber auch weiterhin immer wieder stationären Behandlungen unterziehen.
Vollständigen Artikel lesen >>
Detailinformationen:
RA Arno Wolf, Fachanwalt für Erbrecht
Tel. (0351) 80 71 8-80, E-Mail
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de