BAG-Urteil zur Entgeltfortzahlung bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeit
Wenn eine Krankschreibung genau mit der Kündigungsfrist übereinstimmt, kann das Fragen aufwerfen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, wann Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden dürfen – und wann Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben.
Sachverhalt
Eine Pflegeassistentin kündigte ihr Arbeitsverhältnis zum 15. Juni 2022. Ab dem 5. Mai 2022 war sie durchgehend krankgeschrieben. Ihr Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung mit der Begründung, die Krankschreibungen seien unglaubwürdig. Während das Arbeitsgericht ihrer Klage zunächst stattgab, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) zugunsten des Arbeitgebers.
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RA Carsten Fleischer, Fachanwalt für Arbeitsrecht
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