Streit zwischen Eltern: Vater hat kein Recht zur Teilnahme an Einschulungsfeier
Dieses Problem tritt häufiger in der Praxis auf. Die Eltern leben getrennt. Der nicht betreuende Elternteil möchte zumindest an der offiziellen Einschulungsfeier seines Kindes teilnehmen.
Ist das Verhältnis der Eltern untereinander ein halbwegs gutes, spricht nichts dagegen und die Teilnahme sollte auch selbstverständlich sein.
Ist das Verhältnis allerdings stark belastet, kann es anders sein. Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken zu entscheiden (OLG Zweibrücken, Beschluss v. 30.08.2021, Az.: 2 UFH 2/21). Die Trennung der Eltern war mit erheblichen Konflikten verbunden. Einher gingen viele noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Gerichtsverfahren. Der Mutter wurde die elterliche Sorge übertragen, der Vater erhielt lediglich ein Umgangsrecht von zwei Stunden wöchentlich, dies begleitet. Dennoch wollte der Vater die Teilnahme an der Einschulungsfeier durch eine einstweilige Anordnung erzwingen.
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RA Thomas Börger Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
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