dfa2018 Rechts-Tipp / Oktober 2023

(K)ein Freifahrtschein fürs Grabschen

Im Juli dieses Jahres ging ein für viele empörendes Urteil aus Italien um die Welt, in welchem der damals 66-jährige Hausmeister der Roberto Rossellini Schule freigesprochen wurde, obwohl er einer Schülerin 5 bis 10 Sekunden an das Gesäß gefasst hat und wegen sexueller Nötigung angeklagt wurde.

Die damals 17-Jährige lief zum Klassenzimmer, als sie spürte, dass ihr jemand von hinten in den Bund der Hose sowie unter die Unterhose griff und das Gesäß umfasste. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert. Der Hausmeister erklärte, dass es ein Scherz gewesen sei und bestritt, die nackte Haut berührt zu haben.

Es gab einen großen medialen Aufschrei, weil das Gericht angeblich erst Handlungen, die 10 Sekunden übersteigen, als sexuelle Belästigung wertet. Dies löste einen Internet-Trend aus, in welchem Frauen und Männer sich selbst an intimen Stellen berührten und nebenbei eine Stoppuhr laufen ließen, um zu zeigen, wie lang diese Zeitspanne während einer unangenehmen Situation sein kann. Das italienische Recht kennt keine Mindestdauer, um diesen Tatbestand zu verwirklichen. Das Gericht stützte den Freispruch jedoch darauf, dass trotz der Verletzung der Intimsphäre des Mädchens lediglich ein „unbeholfenes Verhalten ohne sexuelles Motiv“ festgestellt wurde. Es ging also nicht allein um die Dauer, sondern vor allem um die innere Willensrichtung des Angeklagten.

 

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RAin Stefanie Kretschmer Fachanwältin für Strafrecht
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