Rechts-Tipp / Juli 2020
Kinderbonus für Corona und Unterhalt
Die Bundesregierung plant dazu eine Änderung des Bundeskindergeldgesetzes, so dass für jedes Kind, für das für den Monat September und Oktober 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Auszahlung erfolgt. Zusätzlich erhalten auch Kinder, die im letzten Quartal 2020 geboren werden und solche, die eigentlich aufgrund des Überschreitens der Altersgrenze von 25 Jahren oder aufgrund Abschluss ihrer Berufsausbildung nicht mehr kindergeldberechtigt sind, diese Zahlung. Voraussetzung für den Anspruch der Einmalbeträge von insgesamt 300 Euro ist lediglich, dass zumindest für einen Kalendermonat im Kalenderjahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Detailinformationen:
RAin Angelika Zimmer Fachanwaltin für Familienrecht
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