dfa2018 Rechts-Tipp / März Nr.2  2021

Geschwindigkeitsmessungen mit dem Lasergerät Leivtec XV3 ausgesetzt – Messfehler erkannt

Das auch in Dresden verwendete Lasermessgerät Leivtec XV3 soll nach einer aktuellen Nachricht des Herstellers vorerst nicht mehr eingesetzt werden. Schon im letzten Jahr war durch Untersuchungen einer Gruppe von Sachverständigen der Verdacht aufgekommen, dass das Gerät mitunter zu falschen Geschwindigkeitswerten kam. Einige auffällige Ergebnisse lagen außerhalb des Bereiches der Fehlertoleranz, die ohnehin bei jeder Messung zu berücksichtigen ist. Weitere Ermittlungen dieser unabhängigen Sachverständigen haben die Ergebnisse bestätigt und führten schließlich Ende des letzten Jahres zu einer herstellerseitigen Änderung der Auswertungsanweisungen. Bestimmte Messsituationen sollten nun vermieden bzw. nicht mehr ausgewertet werden.

Vollständigen Artikel lesen >>

 

Detailinformationen:
RA Klaus Kucklick, Fachanwalt für Verkehrsrecht, ADAC-Vertragsanwalt
Telefon 0351 80718-70, E-Mail

KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
Palaisplatz 3, 01097 Dresden
www.dresdner-fachanwaelte.de