dfa2018 Rechts-Tipp / November 2021

Sturmschäden - Wer haftet?

Sturmtief Ignatz hat vor allem am 21.10.2021 Feuerwehren und Rettungsdienste auf Trab gehalten. Der Sturm hat in Sachsen mit Windstärken bis 131 km/h (gemessen auf dem Fichtelberg) für große Schäden und zahlreiche Behinderungen gesorgt. Oftmals bedeuten derartige Wettereignisse auch eine unmittelbare Gefahr für Hab und Gut eines Menschen.

Ob Schäden am Eigenheim oder am Fahrzeug, es stellt sich zwangsläufig die Frage, gegen wen gegebenenfalls Ansprüche durchgesetzt werden können. Wie so häufig bei juristischen Streitigkeiten „kommt es darauf an“. Durch wen oder was wurde der Schaden verursacht? Welche Windgeschwindigkeiten wurden gemessen? Spielt eventuell eigenes Mitverschulden eine Rolle?

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RA Clemens Biastoch
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