dfa2018 Rechts-Tipp / Oktober 2022

Was meint „Bargeld“ im Testament?

Eine sehr aktuelle Entscheidung des OLG München wirft ein Schlaglicht auf die in der vorstehenden Überschrift ersichtliche Fragestellung (OLG München, Beschluss vom 05.04.2022, Az.: 33 U 1473/21). Das OLG München hatte in seinem vorgenannten Beschluss u. a. zu entscheiden, ob ein Erblasser, der in seinem privatschriftlichen Testament „Bargeld“ im Wege des Vermächtnisses mehreren Vermächtnisnehmern zuwendete, damit auch leicht verfügbare Bankguthaben erfassen wollte.

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RA Arno Wolf, Fachanwalt für Erbrecht
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