Keine Haftung des Arztes bei Durchführung von Schutzimpfungen
Die Erinnerungen an die kurzfristig errichteten Impfzentren und mobile Impfteams verblassen, viele ungelöste Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Durchführung von Corona-Schutzimpfungen sind aber noch vorhanden. So war bislang streitig, gegen wen Schadensersatzansprüche zu richten sind, wenn es im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit bei einer Corona-Schutzimpfung zu Gesundheitsschäden gekommen ist.
BGH-Urteil: Wer haftet bei Impfschäden?
Der BGH (Bundesgerichtshof) hat nun mit einer grundlegenden Entscheidung vom 09.10.2025 (Az.: III ZR 180/24) dahingehend Klarheit geschaffen, dass es sich hier um einen Fall der Amtshaftung handelt, es haftet also der Staat und nicht der einzelne Arzt.
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