dfa2018 Rechts-Tipp / Dezember 2025

Keine Haftung des Arztes bei Durchführung von Schutzimpfungen

Die Erinnerungen an die kurzfristig errichteten Impfzentren und mobile Impfteams verblassen, viele ungelöste Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der Durchführung von Corona-Schutzimpfungen sind aber noch vorhanden. So war bislang streitig, gegen wen Schadensersatzansprüche zu richten sind, wenn es im Zusammenhang mit der ärztlichen Tätigkeit bei einer Corona-Schutzimpfung zu Gesundheitsschäden gekommen ist.

BGH-Urteil: Wer haftet bei Impfschäden?

Der BGH (Bundesgerichtshof) hat nun mit einer grundlegenden Entscheidung vom 09.10.2025 (Az.: III ZR 180/24) dahingehend Klarheit geschaffen, dass es sich hier um einen Fall der Amtshaftung handelt, es haftet also der Staat und nicht der einzelne Arzt.

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