Ein Blick auf EU-Recht
Unsere (deutschen) Gesetze sind durchdrungen von europäischer Rechtsetzung, ohne dass dies so ohne Weiteres – schon gar nicht für den juristischen Laien – erkennbar ist. Wie die Rechtsetzung im Zusammenspiel europäischer Organe erfolgt, soll an dieser Stelle nicht behandelt werden. Es würde den Rahmen sprengen. Der heutige Blick gilt nur dem Ergebnis, wobei lediglich zwei Rechtsakte, die Verordnung und die Richtlinie, für den Einsteiger vorgestellt werde
Von der krummen Gurke zu Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen
Während sich der deutsche „Otto-Normal“-Verbraucher vor Jahrzehnten über europäische Rechtsetzungsakte vornehmlich lustig gemacht hat, partizipiert „er“ (und sie und es) in zunehmendem Umfang von europarechtlichen Rechtsakten und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
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RA Ralf Bärsch - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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