Das Bastlerfahrzeug – Die Tücken und Risiken
In der Beratungspraxis wurden wir zuletzt häufiger mit Kaufverträgen konfrontiert, in denen der Begriff „Bastlerfahrzeug“ auftauchte. Die rechtlichen Auswirkungen sind nicht so klar, wie es scheint. Es kommen eine Reihe von Rechtsfolgen infrage, die immer eine Abwägung der Gesamtumstände erfordern.
Etikettenschwindel?
Ein "Bastlerfahrzeug" wird allgemein als ein Fahrzeug beschrieben, das nicht fahrtüchtig ist und erhebliche Mängel aufweist. Diese Fahrzeuge werden oft an Personen verkauft, die bereit und in der Lage sind, erhebliche Reparaturen selbst durchzuführen, oft aus Interesse oder als Hobby. Es kommt gelegentlich aber auch vor, dass Verkäufer den Begriff missbrauchen, um die eigene Haftung möglichst weit einzuschränken. Die Aufgabe der Gerichte ist es, im Streitfall zu klären, ob die Parteien mit der Aufnahme „Bastlerfahrzeug“ im Kaufvertrag eine wirksame Konsequenz vereinbart haben. Das ist nicht immer der Fall. Widersprechen sich der Begriff und der tatsächliche Zustand des Fahrzeuges, kann es sich um einen Etikettenschwindel handeln.
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RA Lukas Kucklick Fachanwalt für IT-Recht
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