Rechtstipp des Monats

dfa2018 Rechts-Tipp / August 2024

Das Bastlerfahrzeug – Die Tücken und Risiken

In der Beratungspraxis wurden wir zuletzt häufiger mit Kaufverträgen konfrontiert, in denen der Begriff „Bastlerfahrzeug“ auftauchte. Die rechtlichen Auswirkungen sind nicht so klar, wie es scheint. Es kommen eine Reihe von Rechtsfolgen infrage, die immer eine Abwägung der Gesamtumstände erfordern.

Etikettenschwindel?

Ein "Bastlerfahrzeug" wird allgemein als ein Fahrzeug beschrieben, das nicht fahrtüchtig ist und erhebliche Mängel aufweist. Diese Fahrzeuge werden oft an Personen verkauft, die bereit und in der Lage sind, erhebliche Reparaturen selbst durchzuführen, oft aus Interesse oder als Hobby. Es kommt gelegentlich aber auch vor, dass Verkäufer den Begriff missbrauchen, um die eigene Haftung möglichst weit einzuschränken. Die Aufgabe der Gerichte ist es, im Streitfall zu klären, ob die Parteien mit der Aufnahme „Bastlerfahrzeug“ im Kaufvertrag eine wirksame Konsequenz vereinbart haben. Das ist nicht immer der Fall. Widersprechen sich der Begriff und der tatsächliche Zustand des Fahrzeuges, kann es sich um einen Etikettenschwindel handeln.

 

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RA Lukas Kucklick Fachanwalt für IT-Recht
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dfa2018 Rechts-Tipp / Juni 2024

Unfall im Ausland – was ist zu tun?

06.06.2024 Verkehrsrecht Versicherungsrecht

Die Sommerferien stehen unmittelbar bevor und auch in diesem Jahr machen sich viele mit dem eigenen Fahrzeug hoffentlich unfallfrei auf den Weg. Gleichwohl bleibt es nicht aus, dass man – ob selbstverschuldet oder nicht – auf einer Autobahn in Frankreich, in den engen Gassen eines italienischen Dorfes oder entlang einer Küstenstraße in Kroatien in einen Verkehrsunfall verwickelt wird. Schnell steht man daher vor der Frage, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält.

 

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RA Andreas Holzer - Fachanwalt für Versicherungsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / April 2024

Neu in Dresden: Der Grünpfeil für den Radverkehr

Obwohl der Grünpfeil für Fahrradfahrende bereits seit April 2020 offiziell als neues Verkehrszeichen eingeführt wurde, ist er bislang selten im Dresdner Stadtverkehr zu finden. Ein Exemplar dieses für die meisten Verkehrsteilnehmer noch recht ungewohnten Verkehrszeichens haben wir jetzt auf unserem täglichen Arbeitsweg zum Dresdner Land- bzw. Amtsgericht an der Auffahrt zur Albertbrücke aus Richtung Wigardstraße gesehen. Aber was bedeutet dieser kleine Bruder vom Grünpfeil eigentlich und wie verhält man sich korrekt?

 

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RA Andreas Holzer - Fachanwalt für Versicherungsrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / Mai 2024

Das neue Namensrecht 2025: Der Doppelname als Ehename

Anfang des 19. Jahrhunderts war es für Ehepartner, die einander heirateten, klar, dass die Ehefrauen mit der Eheschließung prinzipiell den Geburtsnamen des Ehemannes erhalten. Das deutsche Namensrecht sah dabei keine Optionen oder Wahlrechte vor.

 

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RAin Angelika Zimmer - Fachanwältin für Familienrecht
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dfa2018 Rechts-Tipp / März 2024

Die Bedenkenanzeige im privaten Baurecht

Ein Beispielsfall: Der Handwerker oder Unternehmer, der Innenputzarbeiten erbringen soll, kommt auf die Baustelle und stellt fest, dass die Innenwanddämmung in dem denkmalgeschützten Altbau falsch angebracht ist. Die Dämmplatten sind nicht „auf Stoß“ befestigt worden, sondern weisen Fugen mit bis zu 4 cm Breite auf.
Der Bauherr meint außerdem, dass er das Angebot des Handwerkers zwar angenommen hat, welches u. a. die Anbringung von Gewebe vorsah, das der Putzer anbringen wollte, bevor er den Innenputz auftragen will. Da er aber jetzt Kosten einsparen will, sollte diese Leistung entfallen.

 

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Ralf Bärsch, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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